6.Verzeichnung (Verzeichnungsangaben Akten, Urkunden, Fotos - Gemeinsamkeiten u. Unterschiede),
7.Aufbau u. Ausstattung v. Archiven (Raumaufteilung, grundlegende Bedingungen sowie technische Mittel/ Einrichtungen im Magazinraum u. Lesesaal),
8.Regeln der Verpackung (Beeinträchtigungsarten, Grundsätze der Verpackung),
9.Benutzung (Definition, Formen der Benutzung - Erläuterung sowohl nutzer - als auch archivarseitig),
10.Verfilmung / Digitalisierung (Mikroverfilmung, magnetische und digitale Datenträger),
11.Datensicherung (Verfahren, Probleme der Datensicherung),
12.Schadensarten an Archiv- u. Registraturgut sowie Bestanderhaltungsmaßnahmen,
1.Fachverbände im Archivwesen (Aufgaben, Zuständigkeiten, Fachbereiche),
•VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.
•VdW - Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V.
•ARK - Konferenz der Archivreferenten
•BKK - Bundeskonferenz der Kommunalarchive
•Kirchen - katholisch.: Bundeskonferenz der Kirchenarchive
- evangelisch.: Verband kirchlicher Archive
•ICA - Internationaler Archivrat
VdA Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.
Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. ist ein Fachverband für das Archivwesen in Deutschland. Der Sitz der seit 1994 hauptamtlich besetzten Geschäftsstelle befindet sich seit 2006 in Fulda, nachdem er sich zuvor stets am Dienstort der Vereinsvorsitzenden befand.
Vereinszweck des VdA ist laut Satzung
»die Förderung und die Wahrnehmung der Interessen des Archivwesens, insbesondere durch wissenschaftliche Forschung, Erfahrungsaustausch und fachliche Weiterbildung.«
Der VdA gibt Veröffentlichungen heraus und veranstaltet jährlich den Deutschen Archivtag. Seine Vereinsmitteilungen erscheinen in der Zeitschrift »Der Archivar. und Mitteilungsblatt für deutsches Archivwesen. Des Weiteren gelegentliche Veranstaltung von Fachmessen wie die „Fachmesse ARCHIVISTICA“ Fachmesse für Archivtechnik.
Im VdA sind Archivarinnen und Archivare aller Fachrichtungen vereinigt. Mit seinen derzeit rund 2.200 Mitgliedern ist er der größte Archivfachverband in Europa. Er untergliedert sich in acht Fachgruppen. Unter seinem Dach sind Landesverbände und Arbeitskreise eingerichtet.
►Fachgruppe 1: Archivare an staatlichen Archiven
►Fachgruppe 2: Archivare an Stadtarchiven und Archiven sonstiger
Gebietskörperschaften
►Fachgruppe 3: Archivare an kirchlichen Archiven
►Fachgruppe 4: Archivare an Herrschafts-, Haus- und
Familienarchiven
►Fachgruppe 5: Archivare an Archiven der Wirtschaft
►Fachgruppe 6: Archivare an Archiven der Parlamente, der politischen Parteien,
Stiftungen und Verbände
►Fachgruppe 7: Archivare an Medienarchiven
►Fachgruppe 8: Archivare an Hochschularchiven und
Archiven wissenschaftlicher Institutionen
VDW Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V.
►Die VdW ist der Fachverband für das Archivwesen der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und im deutschsprachigen Ausland.
►Gegründet würde die VdW 1957 als überregionaler Interessenverband.
Die Aufgabe
►Das Archivwesen der Wirtschaft zu fördern,
Studien zur Unternehmensgeschichte zu unterstützen und Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung durchzuführen.
►Darüber hinaus berät die VdW bei der Neueinrichtung von Archiven, führt jährliche Arbeitstagungen zu aktuellen fachspezifischen Themen durch, gibt die Fachzeitschrift"Archiv und Wirtschaft" heraus und arbeitet mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Berufsverbänden und anderen Archivsparten im In- und Ausland zusammen.
Mitglied in der VdW
►Sind mehr als 300 Unternehmen, Institutionen und persönliche Mitglieder.
ARK Konferenz der Archivreferenten bzw. Leiter der Archivverwaltung des Bundes und der Länder
►zuständig für Grundsatz- und Fachfragen und die Abstimmung und Kooperation zwischen staatlichen Archiven und der Bundesrepublik,
BKK Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag
►zuständig für kommunale Archive und Fragen über EDV, Restaurierung und Konservierung, Bewertung, Aus- und Fortbildung und historische Bildungsarbeit
►Die "Bundeskonferenz der Kommunalarchive" (BKK) ist der archivische Fachverband beim Deutschen Städtetag als dem geschäftsführenden Verband der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.
►Die BKK dient:
►dem Erfahrungsaustausch über fachspezifische Themen und Probleme kommunaler Archive,
►der Beratung der Hauptgeschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände zu Fragen des kommunalen Archivwesens.
Kirchen katholisch.: Bundeskonferenz der Kirchenarchive
evangelisch.: Verband kirchlicher Archive
ICA Internationaler Archivrat
►zuständig für die Interessen der Archive weltweit
►Der Internationale Archivrat (ICA) widmet sich der Aufgabe, die Erhaltung der Archive und den Zugang zu diesen weltweit zu fördern
►Der Internationale Archivrat ist die professionelle Organisation für die Archivgemeinschaft weltweit, die sich der Bewahrung, Sicherstellung und Benutzung des Archivguts dieser Welt widmet.
►Im ICA sind nationale Archivverwaltungen, Fachverbände von Archivarinnen und Archivare, Kommunal- und Stadtarchive, Archive anderer Organisationen sowie einzelne Archivarinnen und Archivare vereinigt.
►Mit seinen 1400 Mitgliedern aus 190 Ländern und Territorien ist der ICA nicht nur nominell international.
►Der ICA ist eine regierungsunabhängige Organisation, was seine Unabhängigkeit von politischen Verfahren sichert und die Mitgliedschaft von öffentlichen wie privaten Archiven, aber auch die von Privatpersonen möglich macht.
►Der ICA arbeitet eng zusammen mit Organisationen wie der UNESCO und dem Europarat. Er unterhält enge Kontakte zu fachverwandten regierungsunabhängigen Organisationen.
2.Recherchehilfsmittel im Archiv (Bedeutung, Aufgaben, allgemein, Findbuch u. Beständeübersicht),
Findhilfsmittel:
Oberbegriffe für Erschließungsinstrumente für Archivbestände, wie z.B. Ablieferungslisten, Findkarteien, Findbücher und Bestandsübersichten.
Verschaffen einen Überblick über den Inhaltlichen und Strukturellen Aufbau (Tektonik)des Archivs.
Worüber informieren Beständeübersichten?
Informieren über den Erschließungszustand eines Bestandes d.h. ob er durch ein Findbuch, eine Datenbank oder eine Kartei erschlossen wurden ist,
Ob es bearbeitet worden ist oder nicht,
Geben Inhaltliche Hinweise. Zuständigkeit der Jeweiligen stellen, Bestandsgeschichten bieten Auskünfte zur Überlieferung einer beschreibenden Behördengeschichte.
Wichtigste Sachen:
Laufzeit, Umfang, Erschließungszustand,
Bestandsgeschichte, Überlieferungslage
Behördengeschichte
Wie helfen Beständeübersichten bei Planung?
Es ist möglich bei z.B. Online- Kataloge o. Findbücher sich vorher einen überblick zu dem Bestand des Archivs zu verschaffen, ob das gewünschte Archivgut in das zu besuchende Archiv vorhanden ist. Und so evt. Reise kosten zu sparen.
Wo findet man Beständeübersichten?
Findet man z.B. in örtlichen Bibliotheken oder Buchhandlungen unter anderen auch in Archiven.
Findbuch:
Findhilfsmittel in Buchform, das nach Abschluss der Erschließungsarbeiten zu einem Bestand angefertigt wird. Es besteht im Allgemeinen aus Vorwort, Inhaltsverzeichnis mit Klassifikation, Verzeichnugsteil und Index.
Aktenplan:
Vorausschauend angelegte, nach anfallenden Aufgaben gegliederte Aufstellung von Akten. Jedem Sachbetreff wird eine Notation zugeordnet, die das Aktenzeichen ergibt.
Archivführer:
Kurzdarstellung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Gesamtbestand und technische Ausstattung eines Archivs sowie die Auswertungsmöglichkeiten von Archivgut
Aufgabengliederungsplan:
Plan der Gesamt- und Einzelaufgaben eines Registraturbildners ohne Berücksichtigung der Verwaltungsgliederung nach personeller Zuständigkeit.
Ablieferungsverzeichnis:
Schriftlicher Beleg bei der Übernehme von Registraturgut aus den Aktenführenden Stellen in das Archiv, der die übergebenden Unterlagen aufzeichnet.
Geschäftsverteilungsplan:
Detaillierte Aufstellung über Aufgaben innerhalb einer Behörde sowie ihre Verteilung und Zuordnung an bestimmte Stellen oder Positionen.
Spezialinventar:
Sachthematisch orientiertes, meist bestandsübergreifendes Findhilfsmittel.
Konkordanz:
Vergleichender Nachweis von Signaturen, der von der älteren Signatur ausgehend die Feststellung der gültigen ermöglicht.
Quellenpublikation:
Ausgewählte Dokumente und Bestände mit besonderen gesellschaftlicher Bedeutung können in Form einer wissenschaftlich kritischen Quellenedition als Vollabdruck, Teilabdruck oder als Regest publiziert werden.
3.Archivgut/ Bibliotheksgut/ Museum (Definition, Gemeinsamkeiten, Unterschiede),
Archivgut: Archivgut ist der Teil des Regestraturguts, der die Eigenschaft der Archivwürdigkeit besitzt. Dazu zählen alle Informationsträger wie z.B. Urkunden, Akten, Amtsbücher, Karten und Pläne, Bild-, Film-, und Tongut, maschinenlesbare Datenträger, einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Erschließung und Benutzung.
Archivgut
Bibliotheksgut
Museumsgut
Entsteht immer aus aktuellen Verwaltungshandlungen mit Übernahme erfolgt eine Grundlegende Zweckänderung (aus Verwaltungsgut wir Historische Quelle).
Archive bekommen ihre Unterlagen aus Verwaltungen oder Privater Hand.
Die Behörden haben an das Archiv eine Abgabepflicht.
Registraturgut wird unentgeltlich übernommen.
Archivgut ist einmalig.
Nur Ausleihe zur Vorlage im Lesesaal.
Keine Zweckänderung bei der Übernahme in die Bibliothek.
Bibliotheksgut ist einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.
Keine Einzelexemplare.
Das Bibliotheksgut ist für bestimmte Zeit auch zuhause zu nutzen.
Die Ausleihe ist entgeltlich.
Vervielfältigte Medien
Einmaligkeit
Zweckänderung (teilweise)
Wird ausgestellt um zu Informieren.
Unterscheiden sich meist durch ihre 3 Dimensionalität.
Erwerbungsarten
Schenkung: Sind in den meisten fällen Nachlässe.
Abgabepflicht: Die Verwaltung muss dem Archiv nach Ablauf der Sperrfrist die unterlagen unentgeltlich anbieten.
Kauf: Jede Bibliothek hat einen bestimmten Etat zur Verfügung um Literarische- bzw. Medien Erzeugnisse einzukaufen.
Tausch: zischen den Bibliotheken zur Erweiterung oder Ergänzung der Bestände.
Pflichtexemplar: Der Verlag ist gesetzlich verpflichtet bei Neuerscheinung eines Literarischen Erzeugnisses ein Exemplar an die Bibliothek abzugeben (unentgeltlich oder geringe kosten bei bestimmten Exemplaren)
Schenkung: von Freunden und Förderern der Bibliothek, von Verlagen und Vereinen, Autoren oder verstorbenen Privatpersonen.
Kauf: von verschiedenen Werken zur Ausstellung im Museum für die Öffentlichkeit.
Tausch: mit anderen Museen bzw. Ausleihe (Scheid)
Schenkung: von Freunden und Förderern des Museums bzw. Vereinen oder Privat Personen.
Akten, Urkunden, Amtsbücher, Bild- Ton- und Filmmaterial, Karten und Pläne, speichermedien, Plakate,
1. Archive können nicht die gesamte Überlieferung aufbewahren, zu hohe Lagerungskosten,
zu großer Erschließungsaufwand, zu viele und unstrukturierte Informationen für Benutzer
daher muss eine Bewertung vorgenommen werden.
2. Ermittlung der archivwürdigen Teile des Schriftguts, das dem Archiv von einer Dienststelle
oder Person zur Übernahme angeboten wird.
3. Archivwürdig sind Unterlagen, die nach Feststellung der zuständigen Archivbehörde für
Wissenschaft und Forschung, das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte, Zwecke
der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung oder die Sicherung berechtigter
Belange Betroffener oder Dritter vom bleibenden Wert sind. Archivwürdig sind auch
Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften oder zur Rechtswahrung dauernd
aufbewahrt werden müssen.
4. Einzelbewertung, Listenbewertung und Bewertung Bewertungskatalog
Einzelbewertung – jede Akte wird Vorort, in der Registratur, auf ihre Archivwürdigkeit geprüft
Listenbewertung – wird im Archiv auf Grundlage der Aussonderungsliste vorgenommen
Bewertung nach Bewertungskatalog – jede Aktenplanposition wird nach Prüfung der formalen wie inhaltlichen Kriterien bewertet - Archivieren (A) oder Kassieren (K/V)
5. Inhalte des Bewertungsprotokolls
-aktenaussondernde Stelle
-zeitliche Angaben zum Bewertungsvorgang
-namentliche Nennung des Archivars/ der Archivarin
-Umfang der zu bewertenden Aktenmenge
-Begründete Bewertungsentscheidungen für Übernahmen wie für Kassation – i.d.R. summarisch nach Aktenplanposition
-Aussonderungsliste mit Bewertungsvermerken als Anlage
6. Bewertung von Massenakten
Beispiele für Massenakten: Sozialhilfeakten, Wohngeldakten, Kfz-Zulassungsakten,
Schülerakten, Patientenakten etc.
Auswahlarchivierung durch Anwendung statistischer Stichprobenverfahren, zusätzliche
Archivierung besonderer Einzelfälle.
7. Es dient als schriftlichern Beleg bei der Übernahme von Registraturgut aus den
aktenführenden Stellen in das Archiv, der die übergebenen Unterlagen auflistet.
8. Nicht mehr benötigte Registraturhilfsmittel wie etwa Karteien, etc. für Archiv geben lassen,
diese Unterlagen können auch als vorläufige Findhilfsmittel verwendet werden.
Bei der Übernahme muss der tatsächliche Aktenbestand mit Ablieferungsverzeichnis
abgeglichen werden.
-Transport organisieren
-Lagerort festlegen
Je nach erforderlicher technischer Bearbeitung entweder Einlagerung in einem
Archivalienbearbeitungs- oder Zugangsmagazin oder endgültige Einlagerung im Magazin.
Einzelne Archivalienzugänge müssen im Zugangsbuch vermerkt werden.
9. Es sollten als Inhalte folgende genannt werden:
-Bestandsentwicklung
-Stichworte zum Inhalt
-Umfang und Laufzeit
-Literaturangaben
-Findbuchsignatur bzw. Bearbeitungsstand
10. Der Aktenplan ist eine vorausschauend angelegte, nach anfallenden Aufgaben gegliederte
Aufstellung von Akten. Jedem Sachbetreff wird eine Notation zugeordnet, die das
Aktenzeichen ergibt. Er dient zur Aufgabengliederung und Geschäftsverteilung.
5.Übernahme (Organisation, Transport, Erfassung),
Definition Übernahme
Tätigkeiten bei der Aufnahme von aus Behörden ausgesonderten und bewerteten Unterlagen im zuständigen Archiv mit Vergabe einer Zugangssignatur, eines vorläufigen Lagerungsortes und mit der Vorbereitung der Erschließung oder die Gesamtheit der gemeinsam übernommenen Unterlagen.
Übernahme in das Archiv
Vorbereitung der Übernahme
Nachdem die eigentliche Bewertungstätigkeit abgeschlossen ist, sollte darauf geachtet werden, dass nicht mehr benötigte Registraturhilfsmittel wie etwa Karteien, Register etc. dem Archiv ebenfalls übergeben werden, da diese Unterlagen u. a. auch als vorläufige Findhilfsmittel verwendet werden können.
Sofern das Archiv zur Vorbereitung der Bewertung keine Aussonderungsliste von der anbietenden Dienststelle erhalten hat, sollte zumindest das archivwürdig eingestufte Registraturgut in einem Ablieferungsverzeichnis erfasst werden.
Da häufig die Erschließung des Archivguts aus zeitlichen Gründen nicht unmittelbar nach Übernahme erfolgen kann, dient das Ablieferungsverzeichnis als vorläufiges Findhilfsmittel. Daher muss bei der Übernahme der tatsächliche Aktenbestand mit dem Ablieferungsverzeichnis sorgfältig abgeglichen werden.
Das Archiv sollte darauf dringen, dass Akten, die als kassabel eingestuft und entsprechend gekennzeichnet wurden, nach der Übernahme des Archivguts schnellstmöglich aus der Altregistratur zu entfernt werden. Dies schafft nicht nur den häufig dringend benötigten Platz, sondern gewährleistet auch, dass bei der nächsten Aktenaussonderung die Akten nicht wiederum Gegenstand der Bewertung werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist darauf zu achten, dass, Akten, die vernichtet werden sollen, nicht über den normalen Büromüll entsorgt werden, sondern unter Zusicherung des Datenschutzes durch einen entsprechenden Anbieter, der verschlossene Müllbehältnisse zur Verfügung stellt.
Transport
Für die tatsächliche Übernahme der Akten in das Archiv ist in Abstimmung mit der abgebenden Dienststelle der Transport zu organisieren. Dabei ist der Bedarf an Hilfskräften und Hilfsmitteln zu planen. Ob für den Transport der Akten zunächst Umzugskartons verwendet werden, oder aber ob die Akten in der Registratur bereits in Archivkartons verpackt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Handelt es sich etwa um eine Stehordnerregistratur, die magazintechnisch bearbeitet werden muss (Umbettung, Enteisung) oder aber sind die Akten etwa stark verschmutzt, kommt nur ein Transport in Umzugskartons in Frage.
Lagerung
Darüber hinaus sind im Archiv Vorkehrungen zu treffen, die eine reibungslose Magazinierung der Unterlagen gewährleisten. Der Lagerort ist festzulegen, wobei je nach erforderlicher technischer Bearbeitung zwischen einer Einlagerung in einem Archivalienbearbeitungs- oder Zugangsmagazin und der endgültigen Einlagerung laut Magazinbelegungsplan zu entscheiden ist.
Zugangsbuch
Die einzelnen Archivalienzugänge sind in einem Zugangs- bzw. Akzessionsbuch zu vermerken. Es bietet sich an, das Zugangsbuch jährlich zu führen. Damit erhält jede Aktenübernahme eine Zugangsnummer, die sich aus einer laufenden Nummer und dem entsprechenden Jahrgang zusammensetzt. Die abgebende Dienststelle erhält eine Kopie des Ablieferungsverzeichnisses mit Zugangsnummer und Signaturangaben, sofern das Verzeichnis zunächst als vorläufiges Findhilfsmittel dient, bzw. ein Exemplar des Findbuchs. Bei einem möglichen Rückgriff der abgebenden Dienststelle auf ausgewählte Akten erleichtert dieses verfahren das Ausheben der Akten.