Willkommen Fachangestellte/Fachkrafte für Medien- u. Informationsdienste - Begriffserklärungen

Begriffserklärungen von A - Z

 

A - B

 

A

Ablieferungsverzeichnis:
Schriftlicher Beleg bei der Übernehme von Registraturgut aus den Aktenführenden Stellen in das Archiv, der die übergebenden Unterlagen aufzeichnet.
 
Akten:
Als Akten bezeichnet man die Zusammenfassung des Schriftguts, das bei einen Verwaltungs- oder Geschäftsvorgang entsteht. Akten bestehen in der Regel aus mehreren Schriftstücken mit gleichen Betreff.
 
aktenführende Stelle:
Strukturteil oder Arbeitsbereich eines Registraturbildners, bei dem Schriftgut entsteht und für die Dauer seiner aktuellen Nutzung aufbewahrt wird.
 
Aktenplan:
Vorausschauend angelegte, nach anfallenden Aufgaben gegliederte Aufstellung von Akten. Jedem Sachbetreff wird eine Notation zugeordnet, die das Aktenzeichen ergibt.
 
Aktentitel:
Verzeichnisangabe zur Kennzeichnung des Inhalts und des Entstehungszwecks einer Verzeichnungseinheit.
 
Aktenzeichen:
Kennzeichen gebildet aus der Notation auf der untersten Gliederungsstufe des Aktenplans für die Zuordnung einzelner Schriftstücke zu den Akten sowie für die physische Anordnung der Akten in der Regitratur.
 
Akzession:
Zugang von Regestraturgut bzw. Archivgut ins Archiv.
Gesamtheit der zu einen bestimmten Zeitpunkt übernommenden Unterlagen eines Regestraturbildners.
 
Akzessionsjornal:
siehe Zugangsbuch
 
Altregistratur:
Aufbewahrungsraum für die Ablage von Unterlagen in einer Behörde,die für den Verwaltungsvorgang nicht mehr laufend benötigt werden.
 
Amtsbuch:
Aufzeichnung, die während des Verwaltugsprozesses in Form von Einträgen in ein Buch getätigt werden, häufig mit Rubrikenanordnung, meist chronologisch oder mit grober alphabetischer Ordnung.
 
Amtsdrucksachen:
siehe Drucksachen
 
Archiv:
Einrichtung zur planmäßigen Bewertung, Erschließung, Sicherung, Nutzbarmachung und Auswertung von Registraturgut und Archivgut im Zuständigkeitsbereich.
 
Archivalien:
siehe Archivgut
 
Archivaliengattungen:
siehe Archivgutarten
 
archivalisch:
Auf das Archivgut bezogende Bestimmung von Merkmalen; z.B. archivalische Quellen.
 
Archivar:
Beruf zur Bewertung, Erschließung, Sicherung, Nutzbarmachung und Auswertung von Registraturgut und Archivgut als original historische und aktuelle Quellen aus der Tätigkeit von Institutionen und Personen.
 
archivarisch:
Auf den Archivar als Person bezogende bestimmung von Merkmalen; z.B archivarische Berufsausbildung
 
Archivbau:
Gebäude mit Räumen und Einrichtungen für die zweckentsprechende Sicherung, Erschließung und Auswertung von Archivgut.
 
Archivbibliothek:
Fachbibliothek im Archiv für die Mitarbeiter und Nutzer.
 
Archiveigentümer:
Juristische oder natürliche Person bzw. Personenmehrheit, die eigende Archive unterhält.
 
Archivführer:
Kurzdarstellung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Gesamtbestand und technische Ausstattung eines Archivs sowie die Auswertungsmöglichkeiten von Archivgut.
 
Archivgesetze:
Gesetze über die Sicherung und Nutzung von Archivgut. Es gibt das Bundesarchivgesetz und die Archivgesetze der Länder.
 
Archivgut:
Archivgut ist der Teil des Regestraturguts, der die Eigenschaft der Archivwürdigkeit besitzt. Dazu zählen alle Informationsträger wie z.B. Urkunden, Akten, Amtsbücher, Karten und Pläne, Bild-, Film-, und Tongut, maschinenlesbare Datenträger, einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Erschließung und Benutzung.
 
Archivgutarten:
Archivdokumente, die sich untereinander durch spezifische Merkmale des Inhalts und der Form sowie durch ihre Informationsträger unterscheiden.
archivisch:
Auf das Archiv als Ganzes bezogende Bestimmung von Merkmalen; z.B. archivische Zuständigkeit.
 
Archivordnung:
Rechtliche bzw. maßgebende Festlegung des Archiveigentümers über Zuständigkeit, Funktion und Aufgaben eines Archivs.
 
Archivorganisation:
Organisatorische Gliederung des Archivwesens.
 
Archivprospekt:
Faltblatt oder Broschüre zur Kurzinformation der Öffentlichkeit über die Bestände und Aufgaben eines Archivs.
 
Archivrecht:
Gesamtheit der Rechtsnormen über die Funktion, die Aufgaben und die Organisation des Archivwesens und über den Schutz des gesamten Archivsguts.
 
Archivreife:
Merkmal des Registraturguts, das von der Aktenführenden Stelle im laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr benötigt wird.
 
Archivsparten:
1.staatliche Archive,
2.kommunale Archive,
3.kirchliche Archive,
4. Herrschafts-, Haus- und Familienarchive (Adelsarchiv),
5.Wirtschaftsarchive,
6.Parlaments-,Partei- und Verbandsarchive,
7.Medienarchive,
8.Hochschularchive und Archive wissenschaftlicher Institutionen.
 
Archivsprengel:
Der räumliche Zuständigkeitsbereich eines Archivs. Dieser kann sich durch politisch-geographische und/oder thematische und/oder verwaltungstechnische Vorgaben definieren.
 
Archivstruktur:
Leistungs- und verwaltungsmäßige Gliederung eines Archivs.
 
Archivtechnik
Technische Vorkehrungen und Maßnahmen, die für die sachgerechte Lagerung, Sicherung und Benutzung von Archivalien zweckmäßig sind.
 
Archivtektonik:
siehe Tektonik
 
Archivtypen:
Grundformen von Archiven mit gemeinsamen Merkmalen, in der Regel in Bezug auf die Herkunft oder auf die Organisationsform der Archive.
Man unterscheidet:
-          Staatliche Archive
-          Kommunale Archive
-          Kirchliche Archive
-          Herrschafts-, Haus und Familienarchive
-          Archive der Wirtschaft
-          Parlamentsarchive und Archive politischer Parteien und Verbände
-          Medienarchive
-          Universitäts- u. Hochschularchive und Archive sonstiger Institutionen
 
Archivwürdigkeit:
Archivwürdig sind Unterlagen, die nach Feststellung der zuständigen Archivbehörde für Wissenschaft und Forschung, das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte, Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung oder die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter von bleibendem Wert sind. Archivwürdig sind auch Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften oder zur Rechtswahrung dauernd aufbewahrt werden müssen.
 
Aufgabengliederungsplan:
Plan der Gesamt- und Einzelaufgaben eines Registraturbildners ohne Berücksichtigung der Verwaltungsgliederung nach personeller Zuständigkeit.
 
Ausfertigung:
Überlieferungsform von Dokumenten in beglaubigter Reinschrift, die für einen oder mehrere Empfänger bestimmt ist.
 
ausheben:
Entnahme von Archivgut aus dem Magazin, zur Vorlage im Lesesaal.
 

Autograph:
Schriftstück von der Hand bedeutender Persönlichkeiten, seit dem 18. Jahrhundert beliebtes Sammelobjekt und als solches Handelsware.

B

Belegexemplar:
Exemplar einer Veröffentlichung, das dem Archiv von einem Benutzer gemäß Benutzungsordnung im Nachgang der Benutzung zugeht.
 
Benutzer:
Person, die Archivgut zu einem bestimmten Forschungsthema einsieht und auswertet.
 
Benutzung:
Einsichtnahme in die Bestände eines Archivs für die Auswertug zu persönlichen, rechtlichen oder wissenschaftlichen Zwecken auf der Grundlage der Benutzungsordnung und in der Regel nach Genehmigung des Benutzerantrags.
 
Benutzungsantrag:
Formular, das vor der ersten Bestellung von Archivalien auszufüllen ist. Die Entscheidung über den Benutzungsantrag ist ein Verwaltungsakt und eröffnet bei Bearf rechtliche Schritte.
 
Benutzungsordnung:
Rechtsvorschrift für die Benutzung von Archivgut. Sie regelt die besonderen Voraussetzungen und den Ablauf der Benutzung und konkretisiert Rechte und Pflichten der Benutzung.
 
Bestand:
Komplex von Archivgut, der die Überlieferung eines oder mehrerer Registraturbildner vereinigt.
 
Bestandsbildner:
siehe Registraturbildner
 
Bestandsrevision:
Kontrolle der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Lagerung eines Bestandes an Hand von Findhilfsmitteln.
 
Beständeübersicht:
Findhilfsmittel eines Archivs zur Information über den Gesamtbestand eines Archivs mit einer gegliederten Liste von Kurzbeschreibungen der einzelnen Bestände.
 
Bewertung:
Ermittlung der archivwürdigen Teile des Schriftguts, das dem Archiv von einer Dienststelle oder Person zur Übernahme angeboten wird.

C - D - E

C
 
Chronologie
Lehre von der Zeitmessung und Zeiteinteilung.
 
D
 
Datenschutz:
Rechtliche Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und zur informationellen Selbstbestimmung bei der Verbreitung von Daten.
 
Depositum:
Von Privatpersonen oder Institutionen im Archiv hinterlegte Unterlagen zur Erschließung, Verwaltung und Nutzung ohne Eigentumsübertragung.
 
Diplomatik:
Urkundenlehre
 
Drucksachen:
Druckerzeugnisse, die außerhalb des Buchhandels erscheinen. Werden Druckerzeugnisse von öffentlich-rechtlichen Stellen herausgegeben, zählen sie zu den Amtsdrucksachen aus dem privatrechtlichen Bereich hat sich der Begriff "graue Literatur" eingebürgert.
 
E
 
enteisen:
Entfernen von Metallteilen, z.B Büroklammern aus Archivgut.
 
Enthalt-Vermerke:
Teil der Titelfomulierung bei der Verzeichnung von Archivgut, der mit dem Wort "Enthält" beginnt und mit dem der Titel ergänzt oder korrigiert wird.
 
Erschließung:
Heranführen an die im Archivgut enthaltenden Informationen durch Ordnung und Verzeichnung. Als Ergebnis entstehen die archivischen Findhilfsmittel unter Anwendung bestimmter Richtlinien.

F - G - H

F
 
Faksimile:
Originalgetreue Reproduktion eines Dokuments.
 
Findbuch:
Findhilfsmittel in Buchform, das nach Abschluß der Erschließungsarbeiten zu einem Bestand angefertigt wird. Es besteht im Allgemeinen aus Vorwort, Inhaltsverzeichnis mit Klassifikation, Verzeichnugsteil und Index.
 
Findhilfsmittel:
Oberbegriffe für Erschließungsinstrumente für Archivbestände, wie z.B. Ablieferungslisten, Findkarteien, Findbücher und Bestandsübersichten.
 
Flugblätter:
Aus zwei oder mehr kleinformatigen Seiten bestehnde Publikationen, die vornehmlich mit Text bedruckt sind und an Interessenten verteilt werden.
 
Foliieren:
Anbringen einer Blattzählung.
 
G
 
Genealogie:
Historische Wissenschaft, die die auf Abstammung und verwandschaftlichen Beziehungen beruhenden Zusammenhänge zwischen Menschen untersucht.
 
Geschäftsverteilungsplan:
Detaillierte Aufstellung über Aufgaben innerhalb einer Behörde sowie ihre Verteilung und Zuordnung an bestimmte Stellen oder Positionen.
 
graue Literatur:
siehe Drucksachen
 
H
 
Heraldik:
Wappenkunde

I- J - K

I
 
Index:
Wortliste in alphabetischer Reihenfolge mit Verweisen auf Seitenzahlen zur inhaltlichen Erschließung eines Textes. Man unterscheidet im Wesentlichen Sach- oder Personenregister sowie geographische und Institutionenregister.
 
Informationsfreiheitsgesetz:
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen, das in verschiedenen Bundesländern erlassen worden ist.
 
Inventar:
siehe Findbuch
 
J
 
Journal:
Chronologisch geführtes Registraturhilfsmittel zum Nachweis der ein- und ausgehenden Schriftstücke, das im Archiv als Findmittel dienen kann.
 
K
 
Karten:
Verebnete, verkleinerte und damit vereinfachte und ggf. erläuterte Darstellung der Erdoberfläche ab einem Maßstab von 1:10000. Bei Karten mit einem größeren Maßstab spricht man von Plänen.
 
Kassation:
Vernichtung oder Aussonderung von Unterlagen, die bei der Bewertung als nicht archivwürdig eingestuft werden.
 
Klassifikation:
Systematisch aufgebautes Ordnungsschema eines Archivbestandes, das die Ordnungsglieder (Klassen) nach logisch-sachlichen Gesichtspunkten anordnet.
 
Konkordanz:
Vergleichender Nachweis von Signaturen, der von der älteren Signatur ausgehend die Feststellung der gültigen ermöglicht.
 
Konservierung und Restaurierung:
Gesamtheit der Maßnahmen, die dem vorbeugenden Schutz und der Sicherung des Erhaltungszustandes des Archivguts bzw. der Wiederinstandsetzung beschädigten Archivguts dient.

L - M- N - O

L
 
laufender Meter:
Maßeinheit für Archivgut, in der Regel werden die Archivkartons, in denen das Archivgut lagert, gemessen. Dabei entspricht ein laufender Meter etwa drei übereinander und drei nebeneinander gestapelten Archivkartons.
 
Laufzeit:
Angabe des Anfangs- und Enddatums der Entstehung einer Verzeichnuungseinheiten.
 
M
 
Magazin:
Gebäude, Gebäudeteil oder Raum, in dem Registraturgut oder Archivgut unter besonderen klimatischen Bedingungen gelagert wird.
 
Magazinierung:
Physische Aufbereitung übernommenen Archivguts für die dauerhafte Lagerung (Umbetten, Enteisen, Paginieren, Signieren, Verpacken). Dazu gehört das Ausheben bei der Bestellung und die Reponierung.
 
Metrologie:
Maß- und Gewichtskunde
 
N
 
Nachlass:
Dokumente einer physischen Person, die aus deren privater, gesellschaftlicher, künstlerisch-literarischer und dienstlicher Tätigkeit hervorgegeangen sind und die das Archiv neben der amtlichen Überlieferung als Depostum, Schenkung oder Kauf erwirbt.
 
Numismatik
Münzkunde
 
O
 
Öffentlichkeitsarbeit:
Darstellung des Archivs in der Öffentlichkeit durch eigene Aktioitäten und durch die Zusammenarbeit mit Medien.
 
Ordnung:
Erschließung von Archivgut durch Gliederung und Reihung.

P - R - S - T

P
 
Paginieren:
Anbringen von Seitenzählen.
 
Paläographie:
Schriftkunde
 
Pertinenzprinzip:
Ordnung von Unterlagen nach Sachbetreffen.
 
Plakate:
Plakate sind großformatige, einseitig in einer Kombination von Graphik und Text bedruckte Blätter, die mit der Rückseite auf Wände oder Litfasssäulen geklebt oder geheftet werden.
 
Provenienzprinzip (Herkunftsprinzip):
Grundsatz zur Bildung und Abgrenzung der Bestände nach dem historisch bedingten Entstehungs- und Überlieferungszusammenhang des Archivguts.
 
R
 
Recherche:
Untersuchung für die Beantwortung einer Anfrage aus den Beständen eines Archivs.
 
Regest:
Form der Verzeichnung von Urkunden durch Zusammenfassen des Inhalts und der wichtigsten quellenkritischen Daten.
 
Registratur:
-          Aufbewahrungsraum oder Organisationseinheit für die Verwaltung der Unterlagen (Schrift-, Bild-, Tongut, elektronische Unterlagen in einer Behörde.
-          Die nach einer Ordnung geführten Unterlagen in einer Behörde, die für die laufende Verwaltungstätigkeit benötigt werden.
 
Registraturbildner:
Juristische oder physische Person oder Personenmehrheit, bei der durch ihre Tätigkeit Registraturgut entsteht.
 
Registraturgut:
Gesamtheit der Schrift-, Bild-, Ton- und audiovisuellen Dokumente sowie der elektronischen Unterlagen, die aus der Tätigkeit von Behörden, Einrichtungen und Personen (Registraturbildner) hervorgeht und in Registraturen konzentriert ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben dient und zu Archivgut werden kann.
 
 
 
Registraturhilfsmittel:
Hilfsmittel der Schriftgutverwaltung, die der Sicherung und dem Wiederauffinden von Registraturgut dienen.
 
Registratursignatur:
Alphabetische, numerische oder alphanumerische Kennzeichnung von Akten in Registraturen auf der Grundlage des Aktenplans, Produktplans oder ähnlichem.
 
Repertorium:
siehe Findbuch
 
Reponieren:
Zurücklegen von Archivgut in das Magazin nach der Benutzung.
 
Reproduktion:
Wiedergabe bzw. Vervielfätigung von Vorlagen zumeist auf fotomechanischem Weg.
 
Riss
Durch Parallelprojektion auf einer Ebene entstehendes und i.d.R. verkleinertes Abbild eines Gebäudes, eines Gebäudeteils, einer Maschine o.ä. Ein Grundriss ist die Aufsicht von oben, ein Aufriss dagegen eine Seitenansicht.
 
S
 
Sammlungsgut:
Archivgut, das ohne Berücksichtigung der Entstehungszusammenhänge unter inhaltlichen Gesichtspunkten zusammengestellt wird und und die vorhandenen Bestände im Rahmen der aus der Geschichte des Sprengels entwickelten dokumentationsziele ergänzt.
 
Sampling:
Verfahren bei der Bewertung, bei dem nach statistischen Verfahren eine repräsentative Auswahl von einzelnen, nicht systematisierbaren Massenakten hergestellt wird.
 
Selekte:
Herauszeihen (selektieren) und zusammenfassen von Stücken einer bestimmten Archivaliengattung aus den Archivbeständen, mit dem Ziel, diese getrennt zu lagern und zu verzeichnen.
 
Signatur:
Kennzeichnen zur Identifikation einzelner Einheiten von Archivgut und ihrer Verknüpfung mit den Findhilfsmitteln. Archivische Signaturen geben die Reihenfolge der Lagerung im Magazin an.
 
Signieren:
Anbringen einer Signatur auf Archivgut zur Standortbezeichnung.
 
Sperrfrist:
Frist bis zur Öffnung von Verwaltungsunterlagen für die allgemeine Benutzung, festgelegt in Archivgesetzen und Benutzungsordnungen.
 
Spezialinventar:
Sachthematisch orientiertes, meist bestandsübergreifendes Findhilfsmittel.
 
Sphragistik:
Siegelkunde
 
Sprengel:
siehe Archivsprengel
 
T
 
Tektonik:Gliederung aller Bestände eines Archivs in Gruppen oder Archivabteilungen
 
Thesaurus:
Alphabetisch und systematisch geordnetes Verzeichnis von Wörtern und Wortverbindungen eines bestimmten Anwendungsbereichs.

U - V - Z

U
 
Übernahme:
Einbringen von Registraturgut im Zuständigkeitsbereich eines Archivs. Dabei wird das Registraturgut in der Regel vorläufig in Ablieferungslisten erfasst, signiert, enteist und umgebettet.
 
umbetten:
Umlagern von Archivgut in säurefreie, alterungsbeständige Archivmappen.
 
Urheberrecht:
Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die den umfassenden Schutz der Ansprüche und Rechte des Urhebers von Werken der Literatur, der Kunst und der Wissenschaft gewährleistet.
 
Urkunden:
Unter Beachtung bestimmter Formen angefertigte und beglaubigte Schriftstücke über Vogänge von rechtserheblicher Natur.
 
V
 
Verwaltungsarchiv:
siehe Zwischenarchiv
 
Verwaltungsgliederungsplan:
Die in einer Verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben werden durch den Verwaltungsgliederungsplan den einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet. Der Verwaltungsgliederungsplan zieht die organisatorischen Folgerungen aus den Aufgabengliederungsplan, so dass die Aufgabenhauptgruppen mit den Einzelverwaltungen und die Aufgabengruppen mit den Ämtern übereinstimmten.
 
Verzeichnung:
Teil der Erschließung. Sie besteht aus der Titelbildung mit eventueller Ergänzung durch Enthält-Vermerke sowie der Feststellung der Laufzeit und der Vergabe der Signatur.
 
Verzeichnungseinheit:
Einheit innerhalb eines Bestandes mit eigener Identifikation durch die nur einmal vorhandene Signatur und dazu gehörigen Verzeichnungsangaben im Findbuch.
 
Z
 
Zeitung:
Regelmäßige, meist wöchendlich erscheinende, allgemein zugängliche Publikation vermischten Inhalts zur allgemeinen Information, Meinungsbildung und Unterhaltung.
 
Zugangsbuch:
Fortlaufend geführter Nachweis über Zugänge an Registraturgut bzw. Archivgut. Es enthält folgende Angaben: Herkunft, Art des Materials, Umfang und vorläufiger Lagerungsort des Zugangs im Magazin. Die jahrgangsweise fortlaufende Nummerierung ergibt die Zugangssignatur.
 
Zuständigkeit:
Organisationsprinzip für die Bildung von Archiven, die Festlegung ihres Aufgabenbereichs und ihrer Dokumentationsziele.
 
Zwischenarchiv:
Abteilung innerhalb eines Archivs, in der Registraturgut eines oder mehrer Registraturbildner bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen bzw. bis zur Archivreife aufbewahrt und für die Verwaltung verfügbar gehalten wird

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